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Presse
Aachener Zeitung - 02.04.2008:
Zoff bei Demo - Nerzzüchter freigesprochen

Aachen. Plötzlich ging alles schneller als erwartet, und es gab doch nicht nur Verteidiger vor Gericht: In dem Berufungsverfahren um eine Prügelei während einer Demo vor der Orsbacher Nerzfarm im Jahr 2004 hat die 3. Kleine Strafkammer des Aachener Landgerichts unter Vorsitz von Richter Norbert Gatzke bereits am Mittwoch das Urteil gesprochen.

Der 57-jährige Betreiber der umstrittenen Nerzfarm wurde vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen, sein ehemaliger 59-jähriger Vorarbeiter erhielt sechs Monate Haft auf Bewährung. Vor einem Jahr hatten die beiden Männer vor dem Aachener Amtsgericht noch Bewährungsstrafen von sechs und zehn Monaten kassiert.

Das Kuriose damals: Sowohl die Verteidigung als auch die Anklage hatten Freispruch beantragt, doch die Männer waren trotzdem verurteilt worden. Deshalb ging auch die Staatsanwaltschaft in die Berufung, um das Urteil anzufechten und einen Freispruch durchzusetzen - womit die Anklage gewissermaßen zur Verteidigung wurde.

Doch ganz so weit kam es dann doch nicht: Nachdem der Konflikt, bei dem damals zwei 35-jährige Demonstranten durch Schläge und Reizgas verletzt wurden, seit Montag dieser Woche vor Gericht neu aufgerollt worden war, beantragte auch der Staatsanwalt für den 59-jährigen Vorarbeiter eine sechsmonatige Bewährungsstrafe.

Der Mann hatte zunächst behauptet, bei der Schlägerei gar nicht dabei gewesen zu sein, sich später jedoch entschuldigt und zumindest zugegeben, Pfefferspray eingesetzt zu haben. Er muss nun zudem dem weiblichen Opfer, das durch Schläge gegen die Knie «multiple Prellungen» erlitt und fünf Wochen arbeitsunfähig war, 2000 Euro zahlen. Ihr Lebensgefährte, der eine Platzwunde davontrug und Reizgas ins Gesicht bekam, erhält 1000 Euro.

Der Betreiber der Nerzfarm wurde dagegen freigesprochen, weil man ihm nicht nachweisen konnte, bei der gemeinschaftlichen Körperverletzung mit von der Partie gewesen zu sein. Auch die beiden Opfer hatten als Zeugen ausgesagt, dass der Nerzzüchter selber nicht geschlagen habe. Im ersten Prozess war der Mann noch als Mittäter verurteilt worden, weil er, wie es im Urteil hieß, den Schlägertrupp angeführt habe.


Hinweis: Die Ansichten, die in den hier angezeigten Presseartikeln wiedergegeben werden, entsprechen nicht unbedingt den Ansichten des Bündnisses für die Schließung der Nerzfarm-Orsbach. Sie werden hier lediglich deswegen gezeigt, damit sich jedeR darüber informieren kann, was in der lokalen Presse über die Nerzfarm und die Proteste dagegen berichtet wurde.
Nerzfarm-Orsbach schließen!