1. Käfiggröße
1.1 Höhe mindestens 45 cm,
1.2 Fläche mindestens 2550 cm² für 1 bis 2 Tiere (Käfigmaße z.B. 85 x 30 x45), für jedes weitere Tier 850 cm².
2. Käfigmaterial
2.1 Bei Verwendung von Draht: Drahtstärke > 1,8 mm, Maschenweite < 25 x 25 mm
3. Nestbox
3.1 Bei Einzelhaltung > 400 cm², bei Gruppenhaltung > 750 cm² an jedem Käfig,
3.2 geeignete wärmedämmende Einstreu wie Stroh oder Holzwolle.
4. Besatz
Neuere wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass der Nerz weniger solitär lebt als bisher angenommen. Bis zum Erlangen der Geschlechtsreife bestehen enge soziale Bindungen, die für eine artgemäße Haltung genutzt werden müssen. Darüber hinaus führt das aus dieser Haltung resultierende Absetzen der Welpen im biologisch vorgegebenen Alter von 11 Wochen zu einem signifikanten Rückgang von Verhaltensstörungen wie Schwanz- und Pelzbeißen. Die bei dieser Haltung mögliche Verletzungsgefahr durch Unverträglichkeiten liegt demgegenüber bei < 1%.
4.1 Gruppenhaltung Mögliche Gruppenkonstellationen: 1. Gruppe bestehend aus einem Muttertier und ihrem Wurf, 2. Gruppe bestehend aus einem Muttertier und einem Teil ihres Wurfes, 3. Gruppe bestehend aus Wurfgeschwistern.
Als Regelfall soll die unter Punkt 1 genannte Gruppenform angesehen werden, um den Tieren eine größtmögliche Käfigfläche zur Verfügung zu stellen. Alternativ dazu können die unter Punkt 2 und 3 aufgeführten Konstellationen bei sehr großen Würfen, dem Auftreten von Unverträglichkeiten als auch bei Erschöpfung des Muttertieres Anwendung finden. Die notwendige Käfiggröße wird durch die Verbindung von Käfigen (Einbau verschließbarer Öffnungselemente) erreicht. Entsprechend den oben angegebenen Käfigmaßen kann der erste Käfig dabei mit zwei Tieren, jeder angeschlossene Käfig mit drei Tieren besetzt werden.
4.2 Einzelhaltung Die Einzelhaltung ist bei erwachsenen Rüden, beim Auftreten von Unverträglichkeiten und in Ausnahmefällen bei erschöpften Fähen nach dem Absetzen zulässig.
5. Käfigstrukturierung
5.1 Verbindung von zwei oder mehr Nachbarkäfigen und
5.2 Einbringen von Gegenständen in den Käfig zum Spielen und Erkunden, z.B. Kunststoffröhren und
5.3 Erschliessen einer zweiten Käfigebene, z.B. durch Einrichten eines erhöhten Liegeplatzes.
6. Fütterung
Für die teilweise praktizierte Reduzierung der Futterration bei Fähen vor der Ranz gibt es keine wissenschaftlich fundierte Grundlage. Alle Tiere müssen immer so reichlich gefüttert werden, dass keine in Verbindung mit der Fütterung stehenden Stereotypien auftreten.
7. Versorgung mit Trinkwasser
Die Versorgung mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität und angemessener Temperatur ist zu jeder Jahreszeit zu gewährleisten.
8. Infektions-/Intoxikationsprophylaxe
Unerlässlich zum Schutz der Tiere ist die regelmäßige Impfung zur Verhinderung einer Botulismusintoxikation. Impfungen zum Schutz vor seuchenhaften Erkrankungen wie Virusenteritis und Pseudomoniasis sind zu empfehlen.
9. Sonstige Hygienemaßnahmen
Die Entfernung des Kotes ist in solchen Abständen vorzunehmen, dass keine vermeidbaren Geruchsbelästigungen entstehen.
10. Übergangsfristen
Für Altanlagen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2001. Bei Neuanlagen sind die vorstehend genannten Bedingungen sofort einzuhalten.
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