Hier die Antwort auf den Brief von der UWG an NRW-Ministerpräsident Peer Steinbrück:
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfahlen Die Chefin der Staatskanzlei
Herrn Horst Schnitzler Unabhängige Wählergemeinschaft Bürgerwille Aachen Postfach 101337 52013 Aachen
19.01.2005
Sehr geehrter Herr Schnitzler,
im Namen von Herrn Ministerpräsident Steinbrück danke ich Ihnen für Ihren Brief vom 16.11.2004, in dem Sie um Unterstützung für die Schließung der Nerztierfarm in Aachen-Orsbach bitten.
Wie auch aus Ihrem Brief und den begefügten Unterlagen hervorgeht, ist das für den Tier- und Umweltschutz in der Landesregierung zuständige Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereits seit Jahren mit dem Fall der Nerzfarm Orsbach befasst und unterstützt die Auffassung, dass die Nerzfarm keine tierschutzrechtliche Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz erhalten sollte.
Dem entsprechend ordnete das StUA Aachen unter dem 17.10.2003 die Stilllegung der illegalen Anlagenteile der Nerztierfarm an. Hiergegen erhob der Betreiber Widerspruch bei der Bezirksregierung Köln. Nach Auskunft der Bezirksregierung Köln ist mit einer Entscheidung über den Widerspruch in den nächsten Wochen zu rechnen.
Die Ausführungen in Ihrem Brief zur Erforderlichkeit einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz entsprechen den Gründen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, das eine entsprechende Auffassung des dortigen Verwaltungsgerichts bestätigt hat. Allerdings hat das Verwaltungsgericht Minden in einem ähnlich gelagerten Fall anders entschieden und geht nicht von der Erforderlichkeit einer Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz aus. Es bleibt deshalb abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht Aachen in einem ähnlichen Fall entscheidet, bei dem es auch um eine Erlaubnispflicht für Pelztiere gemäß dem Tierschutzgesetz geht. Auch hier ist in Kürze eine gerichtliche Entscheidung zu erwarten.
Ich hoffe, dass durch die bevorstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Aachen zur Frage der Erlaubnispflicht wie auch zur Frage der Haltungsbedingungen für Pelztiere eine Klärung erfolgt, um den zuständigen Behörden die Möglichkeit zu geben, eine entsprechende Anordnung zur Schließung der Nerzfarm Aachen-Orsbach durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Verständnis, dass die Landesregierung keinen Einfluss auf ein laufendes Verfahren beim Verwaltungsgericht Aachen nehmen kann und die alsbald anstehende Entscheidung des Gerichts abwarten möchte. Ich kann Ihnen aber versichern, dass das zuständige Ressort die weitere Entwicklung genau verfolgen und sich auch weiterhin für Ihr Anliegen einsetzen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Marienfeld
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