Nerzfarm Aachen-Orsbach
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Brief an Umweltministerin Bärbel Höhn bezüglich der Skandale auf der Nerzfarm-Orsbach

An Frau
Ministerin
Bärbel Höhn
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Verteiler: Presse/staatliches Umweltamt/NRW MUNLV/Bezirksregierung Köln/Stadt Aachen


"Offener Brief"

20.01.2004


Betrieb der tierschutzwidrigen und baurechtlich illegalen Nerzfarm in Aachen/Orsbach


Sehr geehrte Frau Ministerin Höhn,

ich erlaube mir, mich im Namen unseres Tier- und Naturschutzbündnisses in Aachen an Sie zu wenden und bitte Sie, in Ihrer Funktion als Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit den Vorgängen um die Nerzfarm Aachen / Orsbach mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln tätig zu werden.

Seitens des Bündnisses, dem insgesamt neun Organisationen aus dem Natur-, Umwelt- und Tierschutzbereich angeschlossen sind, verfolgen wir die Vorgänge um die Nerzfarm in Aachen Orsbach bereits seit 1997. In der Nerzfarm werden 25.000 Nerze gehalten, zusätzlich gab es dort bis zum November des Jahres 2002 ebenfalls Polarfüchse.

Die Nerzfarm Aachen Orsbach verstößt gegen das Tierschutzgesetz und ist zu nahezu 60 % baurechtlich illegal. Der Betreiber erfüllt nicht die Auflagen des NRW Erlasses zur Haltung von Pelztieren, verfügt über keine Genehmigung nach § 11 TschG und hat seine Anlage baurechtlich illegal in Betrieb.

Aufgrund der bisherigen Vorgänge in Aachen werden aber auch massive Vorwürfe gegen die zuständige Verwaltung und insbesondere einige Verantwortliche der Stadt erhoben. Seit November 2000 haben wir über verschiedene politische Wege (Umweltausschuss, Stadtrat, Gespräche mit PolitikerInnen, Bezirksregierung Köln) versucht, die unhaltbaren Zustände öffentlich zu machen und zu klären. So gab es diverse Anfragen an den Stadtrat, und den Umweltausschuss in Aachen, durch die die umwelt-, tierschutz- und baurechtlichen Genehmigungen hinterfragt wurden. Die Anfragen wurden jedoch nicht oder mit Falschaussagen beantwortet. Z.B. wurde auf die konkrete Anfrage nach der baurechtlichen Situation des Betriebes nur geantwortet, dass eine "Baugenehmigung 1966 durch den Kreis Aachen erfolgte und davon auszugehen ist, dass die damalige Genehmigung auf der Grundlage der damals gültigen bauordnungsrechtlichen und gewerberechtlichen Auflagen erteilt wurde".

Erst eine Überprüfung durch das staatliche Umweltamt, welches aufgrund des Bundes–Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) tätig wurde, stellte sich heraus, dass rund 60 % der Nerzfarm baurechtlich nicht genehmigt ist und, dass das zuständige Bauordnungsamt seit Jahren keine Prüfung des Betriebes durchgeführt hat.

Die Stadt Aachen dementierte diesen Sachverhalt in der Öffentlichkeit jedoch vehement. Und man muss wirklich deutlich sagen, dass nur die Rechtschaffenheit, Hartnäckigkeit und Fachkompetenz des staatlichen Umweltamtes verhindert hat, dass auch dieser Skandal im Sande verläuft. Denn wie auch in anderen Bereichen, z.B. den illegalen Transport von Polarfüchsen aus der Pelzfarm in Oploo (Holland) nach Aachen / Orsbach, die falschen Angaben über den Tierbestand in der Farm) hat die Stadt Aachen Verstöße des Farmbetreibers geduldet.

Die baurechtliche Situation wurde dann vom Stua zwecks Prüfung an die Bezirksregierung Köln weitergegeben, die ihrerseits die Ergebnisse des staatlichen Umweltamtes bestätigte. Die Nerzfarm in Aachen Orsbach verfügt nicht über die erforderliche baurechtliche Genehmigung für 60 % des Betriebes. Gegen die dann zugestellte Ordnungsverfügung des staatlichen Umweltamtes erhob der Betreiber der Nerzfarm Widerspruch und lehnte die Antragstellung auf Genehmigung schlichtweg ab.

Eine von uns erbetene Intervention seitens des Regierungspräsidenten, als obere Aufsichtsbehörde der Kommunen, blieb jedoch ungehört und die Vorgänge innerhalb der Aachener Verwaltung ohne Konsequenzen für die Verantwortlichen. Diese Vorgänge in Aachen: Eine Stadtverwaltung, die keine ordnungsgemäßen Kontrollen des Betriebes durchführt, die die rechtswidrige Situation in der Nerzfarm duldet und nur auf öffentlichen Druck hin reagiert, ist auch für viele andere Aspekte rund um die Farm symptomatisch.

Wir sind schockiert darüber, dass staatliche Behörden nicht allein ihre Aufsichtspflicht missachten, sondern dadurch auch zu Straftaten beitragen: Im Falle der Pelztierfarm in Aachen / Orsbach wurde sowohl über Straftaten der Tierquälerei hinweggesehen, als auch jahrelang strafbare Vergehen des unerlaubten Betreibens genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 327 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch ermöglicht. Es ist aus unserer Sicht zu befürchten, dass nun auch dieser neuerliche Skandal ohne Konsequenzen bleibt.

Wir möchten Sie daher dringend bitten, mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die Vorgänge in Aachen zu klären und die Stilllegung des nicht genehmigten und tierschutzwidrigen Betriebes durchzusetzen.

Im Zuge dieser gesamten Vorgänge rund um die Nerzfarm wurden bislang drei Strafanzeigen gegen die Stadt Aachen und den Nerzfarmbetreiber erstattet. Die erste Anzeige erfolgte bereits im Oktober 2001 vom Bundverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch e.V. (Vorsitzender ist ein BÜNDNISGRÜNER Schweriner Stadtrat). Am 12.06.2003 wurde das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft Aachen eingestellt. Der Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch e.V. hat Beschwerde eingereicht und die Anzeige erweitert.

Die juristischen Verfahren in Sachen Pelzfarm sind generell sehr unbefriedigend. Seit dem 31.12.2001 ist die Durchsetzung des NRW Erlasses vor dem Aachener Verwaltungsgericht anhängig. Aus unbegreiflichen Gründen bleibt der Nerzfarmbetreiber trotz der rechtswidrigen Vorgänge unbehelligt und kann seinen Betrieb fortführen. Weder die Staatsanwaltschaft Aachen noch das Verwaltungsgericht haben bei ihren bisherigen Urteilen der Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung Rechnung getragen. Die Richter des Verwaltungsgerichtes konnten in dem Verfahren nicht feststellen, dass die derzeitige Haltung der Tiere in der Nerzfarm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

Die Richter bezogen sich mehrmals auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Münster, das Pelztiere gemäß EU-Richtlinie als landwirtschaftliche Nutztiere sieht. Sie hatten nicht den Mut, den NRW-Erlass als Konkretisierung des Tierschutzgesetzes rechtlich anzuerkennen und ihn über die Europäische Richtlinie zu stellen, was rechtlich möglich ist. Die Richter hatten auch nicht den Mut, ihrer Aufgabe nachzukommen, dem verfassungsmäßigen Schutz der Tiere in ihrem Urteil Rechnung zu tragen. Dass es Urteile im Namen des Volkes gibt, die diesem Anspruch wohl gerechter werden, zeigt die absolut konträre Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts in Schleswig-Holstein vom 11. März 2003. Dort sind die Richter im Klageverfahren zu dem Ergebnis gekommen, dass Pelztiere keine landwirtschaftlichen Nutztiere seien und auch die in Aachen angeführte EU-Richtlinie, die bekanntlich ein niedriges Minimalniveau beinhaltet, keine Rolle spiele. Denn: Das Europarecht setze nur Mindestanforderungen fest, die der nationale Gesetzgeber durch Regelungen verschärfen könne. Sie führen sogar aus, dass die vom Tierschutzgesetz erforderliche behördliche Erlaubnis zum Betreiben einer "Pelztierfarm" dem Tierschutz – und damit dem allgemein anerkannten Gemeinwohlbelangen diene. Der Tierschutz sei zudem verfassungsmäßig verbürgt.

Das Tier- und Naturschutzbündnis in Aachen sowie viele BürgerInnen sind traurig und empört darüber, dass eine Massentieranlage, die gegen tierschutzrechtliche Auflagen verstößt, baurechtlich als illegal bezeichnet werden muss, die im umweltrechtlichen Bereich immer wieder unangenehm aufgefallen ist und deren Betreiber die Behörden mehrfach hintergangen und belogen hat, bis heute, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden, den Betrieb fortsetzen darf.

Das Verhalten des Farmbetreibers ist symptomatisch: Wann immer er auf einen Missstand hingewiesen wurde, zögerte er die Abschaffung des Missstandes, bzw. die Umsetzung der Auflagen hinaus. Er hinterging die Behörden in Punkto Angaben über den Tierbestand. Ein Handeln, das weder von Zuverlässigkeit noch von Rechtmäßigkeit zeugt. Und beides sollte bzw. muss nach dem Tierschutzgesetz Voraussetzung zur Haltung von Tieren in Deutschland sein.

Die Vertreter unseres Bündnisses ersuchen Sie, sehr geehrte Frau Ministerin, die Tier- und Umweltschutzbelange im Zusammenhang mit dem Betrieb der Nerzfarm zu prüfen. Denn das Thema "Pelztierfarmen" ist für viele Menschen von großem Interesse und leider ist Aachen sicherlich kein Einzelfall.

Wir wissen, dass Ihre Zeit sehr begrenzt ist und danken Ihnen schon jetzt für Ihr engagiertes und bürgernahes Handeln und Ihr Interesse am Tier- und Umweltschutz.
Dieses Schreiben wurde als "Offener Brief" an die Medien, das staatliche Umweltamt, dem MUNLV, die Bezirksregierung Köln und den Oberbürgermeister der Stadt Aachen versandt.

Mit freundlichen Grüßen


Elisabeth Heß
Sprecherin des Bündnisses zur Schließung der Nerzfarm



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