Staatsanwaltschaft Aachen Stiftstr. 39/43
52062 Aachen
Strafanzeige und Strafantrag vom 20.10.2001
Hiermit wird Strafanzeige und Strafantrag gegen
a) die Betreiber/Verantwortlichen der Nerz-/Fuchsfarm Aachen-Orsbach (Peters/Hennecken), Adresse bekannt
b) die Verantwortlichen der Stadt Aachen, Metzgerstr. 20, 52070 Aachen
erstattet wegen aller infragekommender Straftatbestände, insbesondere des Verstoßes gegen §§ 324, 324a, 326, 327 StGB, § 17 TSchG gegen die Verantwortlichen unter a, wegen Beihilfe hierzu und gegen § 336 StGB gegen die Verantwortlichen zu b. Es handelt sich um Offizialdelikte; bei denen von Amts wegen ermittelt werden muß.
Bereits seit Jahren werden Beschwerden und konkrete Mängelberichte vonseiten engagierter BürgerInnen gegenüber den Behörden vorgebracht, alles ohne Erfolg. Außer nichtssagenden Kontrollbesuchen der Verantwortlichen unter b) bei den Verantwortlichen unter a), so gut wie immer nach Voranmeldung, ist nichts geschehen. Die Verantwortlichen unter b haben sich als Behördenvertreter zeitweise sogar von den Verantwortlichen unter a zum Tierbestand (außer Nerzen sind auch zeitweise Füchse in der Farm untergebracht) belügen lassen. Die Motivation, sich Ärger zu ersparen und rechtshängige Verfügungen und Untersagungsverfahren zu vermeiden, haben die Verantwortlichen zu b dazu bewegt nichts Nachhaltiges an hoheitlichen Behördenakten zu unternehmen. Ein nahezu identischer Vorgang ist derzeit unter dem Az. 3 Js 520/00 (früher: 3 Js 507/99) der StA Krefeld anhängig, wo mittlerweile die StA in einem Abschluß-Aktenvermerk v. 13.7.2001 festgestellt hat, daß mehrere Behördenbediensteten sich hier strafbarer Handlungen schuldig gemacht haben durch Diensthandlungs-Unterlassungen, gegen diese sind Verfahren eingeleitet worden. Es geht dort ebenfalls um die rechtswidrige Duldung einer Nerzfarm.
Beweis: Hinzuziehung des Verfahrens, hilfsweise könnten die Unterlagen in Kopie übersandt werden.
Es wird hier ausdrücklich beantragt, unverzüglich die Verwaltungsakten sämtlicher mit der Farm der Verantwortlichen zu a befaßter Dienststellen der Stadt Aachen beizuziehen bzw. sicherzustellen. Dieses hat auch im Fall der StA Krefeld zur Entlarvung der Behördentäter geführt. Die Analyse der Aktenlage v. 28.9.2001 (in Kopie anbei) wird beigefügt, um auch der StA Aachen deutlich zu machen, daß Abwiegelungen vonseiten der StA nicht geduldet werden! Daß hier strafbare Handlungen, auch über mehrere Jahre, von den Verantwortlichen zu a mit Deckung und Duldung der Verantwortlichen zu b begangen worden sind, ist klar. Der Fall hat wiederholt die Gremien der Stadt Aachen beschäftigt. Aus einem Schreiben der Stadt Aachen v. 8.10.2001 (in Kopie anbei) geht, hervor, daß tatsächlich "Mängel" festgestellt worden sind, über die jedoch nicht unterrichtet werden dürfe - aus Datenschutzgründen. Das Schreiben enthält weiterhin derart fehlerhafte Auskünfte, daß damit konklusiv auf Straftaten geschlossen werden kann. Hierzu wird hier nichts weiter ausgeführt, sondern allein gegenüber der Stadt Aachen.
Weitere Ausführungen sind obsolet, da die Faktenlage eindeutig ist, auch bei den Verantwortlichen der Verwaltungsbehörden.
Um Eingangsbestätigung sowie die Mitteilung des Aktenzeichens wird gebeten. Wir erwarten im übrigen schnellstens die Bestätigung, daß die Verwaltungsaktes hinzugezogen worden sind.
(Dr. Haferbeck) 1. Vorsitzender
Anlagen: im Text erwähnt
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