entnommen aus der Tierrechte Nr. 24 von Mai 2003 von unserem Bündnispartner Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner
Einige Maße und Anforderungen nach dem aktuellen Entwurf:
Allgemeine Anforderungen obligatorischer Nestkasten mit Heu oder Stroh als Rückzugsmöglichkeit verhaltensgerechtes Beschäftigungsmaterial Gruppenhaltung von Jungtieren Sichtkontakt zu Artgenossen Entfernung von Kot täglich (im Gebäude) bzw. wöchentlich (außerhalb von Gebäuden) Übergangsfristen: 5 Jahre für Altanlagen, soweit mehr als 8 Jahre genehmigt oder benutzt; 10 Jahre bei weniger als 8-jähriger Genehmigungs- oder Nutzungsdauer
Spezielle Anforderungen
Nerze, Iltisse 1 qm Fläche je Tier neben Nestkasten und Schwimmbecken, Mindestkäfiggröße 3 qm (Empfehlung des Europarates = 0,255 qm je Einzeltier) Schwimmbecken 1 qm Fläche, 30 cm tief, 1 Plattform/Tier Klettermöglichkeit und Tunnelröhren
Füchse, Marderhunde 3 qm Fläche je Tier (Europarat = nur 0,8 qm), Gehegegröße 12 qm (Europarat = deutlich geringere Fläche)
Füchse höchstens 10 % Perforation der Fläche erhöhter Nestkasten mit Vorkammer, erhöhte Liegefläche Grabemöglichkeit, mindestens 1 Plattform je Tier, Tunnelröhren
Weitere Infos: Pelzfarmen - bald vor dem wirtschaftlichen Aus?
Den kompletten Verordnungsentwurf vom 11.03.2003 finden Sie hier. |