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Verordnungsentwurf zur Pelztierhaltung - Kurzfassung aus der Tierrechte Mai 2003

entnommen aus der Tierrechte Nr. 24 von Mai 2003 von unserem Bündnispartner Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner


Einige Maße und Anforderungen nach dem aktuellen Entwurf:


Allgemeine Anforderungen

• obligatorischer Nestkasten mit Heu oder Stroh als Rückzugsmöglichkeit
• verhaltensgerechtes Beschäftigungsmaterial
• Gruppenhaltung von Jungtieren
• Sichtkontakt zu Artgenossen
• Entfernung von Kot täglich (im Gebäude) bzw. wöchentlich (außerhalb von Gebäuden)
• Übergangsfristen: 5 Jahre für Altanlagen, soweit mehr als 8 Jahre genehmigt oder benutzt; 10 Jahre bei weniger als 8-jähriger Genehmigungs- oder Nutzungsdauer


Spezielle Anforderungen

Nerze, Iltisse
• 1 qm Fläche je Tier neben Nestkasten und Schwimmbecken, Mindestkäfiggröße 3 qm (Empfehlung des Europarates = 0,255 qm je Einzeltier)
• Schwimmbecken 1 qm Fläche, 30 cm tief, 1 Plattform/Tier
• Klettermöglichkeit und Tunnelröhren

Füchse, Marderhunde
• 3 qm Fläche je Tier (Europarat = nur 0,8 qm), Gehegegröße 12 qm (Europarat = deutlich geringere Fläche)

Füchse
• höchstens 10 % Perforation der Fläche
• erhöhter Nestkasten mit Vorkammer, erhöhte Liegefläche
• Grabemöglichkeit, mindestens 1 Plattform je Tier, Tunnelröhren

Weitere Infos: Pelzfarmen - bald vor dem wirtschaftlichen Aus?

Den kompletten Verordnungsentwurf vom 11.03.2003 finden Sie hier.

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